ECKPUNKTE DES ORTSBEIRATS HAARDT

In seinem Beschluss vom 19. August 2020 machte der Ortsbeirat Haardt deutlich, wie er sich die künftige Nutzung des Siebenpfeiffer-Hauses vorstellt. Gemeinsam und in vielen Punkten einstimmig verabschiedeten die Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräte die Eckpunkte zur Ausschreibung des Konzeptwettbewerbes für das „Siebenpfeiffer-Haus“.

Wir fordern, dass der Stadtrat Neustadt diesen demokratisch entstandenen Punkten nachkommt und die Haardt nicht übergeht!

  1. Schaffung eines 300 qm großen Dorfzentrums im Erdgeschoss des vorderen und mittleren Gebäudes gemäß Beschluss des Ortsbeirates Haardt vom 04. Dezember 2019 mit:
    Ortsverwaltung, Büros für Ortsvorsteherin und Mitarbeiterin (50 qm), Sitzungszimmer Ortsbeirat (40 qm), Nebenraum als Abstellraum, WCs (20 qm), Vereinsraum 1 (120 qm), Vereinsraum 2 (40 qm), Infopoint & Foyer (30 qm).
  2. Nahversorgung wie zum Beispiel einen Backshop, Kleingastronomie oder eine Poststelle
  3. In der Konzeptvergabekommission sollen alle Parteien des Haardter Ortsbeirates mit mindestens einer Person und Stimme vertreten sein.
  4. Es sollen Wohnungen für mehrere Generationen entstehen. (Ein weiteres Wohnheim ausschließlich für Seniorinnen und Senioren ist nicht gewünscht). Es soll auch bezahlbarer Wohnraum entstehen.
  5. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Dorfzentrum als Teileigentum in den Händen von Haardter Bürgerinnen und Bürgern bleibt, zum Beispiel in Form einer EigentümerInnengemeinschaft.
  6. Es sollen familiengerechte Wohnungen mit vier bis fünf Zimmern sowie kleinere Mietwohneinheiten in der Größe 30-50 qm Wohnfläche z.B. für Singles entstehen.
  7. Neben der Nutzung des Gebäudes für Wohnungen und Dorfzentrum sind folgende Nutzungsmöglichkeiten denkbar, beziehungsweise gewünscht: Pensions- oder Hotelzimmer für Wandertouristinnen und -touristen sowie Mountainbikerinnen und Mountainbiker.
  8. Ein modernes Mobilitätskonzept zur Reduzierung von privaten KFZ soll Bestandteil des Konzeptes sein (überdachte Fahrradstellplätze, Carsharingstellplätze, etc.).
  9. Einbeziehung eines nachhaltigen, schadstoffarmen Wärmeschutz- und Klimakonzeptes für die Altbausanierung. Vermeidung von entsorgungs- und diffusionsproblematischen Styroporplatten bei der Aussendämmung. (Verwendung von regenerativen Dämmstoffen, z.B. von Holzfaserplatten).
  10. Die vorhandene Gebäudesubstanz soll erhalten und das Baufenster soll nicht ausgeweitet werden. Ein Abriss soll ausgeschlossen werden.